Ad hoc-Mitteilungen

Ad hoc-Meldungen als Teil des kapitalmarktrechtlichen Publizitätssystems sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveröffentlichungen zur unverzüglichen Information der Öffentlichkeit über noch nicht öffentlich bekannte Insiderinformationen. Die Insiderinformationen müssen geeignet sein, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen.
Zweck der Ad hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu fördern. Unangemessene Börsenpreise aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung sollen so vermieden werden. Neben der Erhöhung der Transparenz dienen Ad hoc-Mitteilungen auch dem präventivem Schutz vor Missbrauch von Insiderinformationen.

Am 03.07.2016 trat die neue EU-MarktmissbrauchsVerordnung (Nr. 596/2014) in Kraft und vereinheitlicht damit große Teile des Kapitalmarktrechts in Europa. Die Ad hoc-Publizitätspflicht ist innerhalb der MarkmissbrauchsVerordnung verankert.

Die EUWAX AG kommt ihrer Ad hoc-Publizitätspflicht durch Einschaltung von elektronisch betriebenen Informationssystemen nach. Derzeit nutzen wir das Angebot der EQS Group AG (www.dgap.de).