Beschwerdemanagement und Hinweisgebersystem

Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement gilt für Kunden oder potentielle Kunden. Die EUWAX Aktiengesellschaft ist verpflichtet, wirksame und transparente Strategien und Verfahren für das Beschwerdemanagement zu errichten. Die geschaffenen internen Verfahren dienen dazu, Beschwerden unverzüglich abzuwickeln.

Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Der Kunde oder potentielle Kunde kann eine Beschwerde schriftlich (Brief) oder per-E-Mail einreichen.

E-Mail:

beschwerde@euwax-ag.de

Schriftlich:

EUWAX Aktiengesellschaft
Beschwerdemanagement
Börsenstraße 4
70174-Stuttgart.

Telefon:

0711 / 222 985 345

Für die Bearbeitung der Beschwerde sind folgende Angaben von Vorteil:

• Kontaktdaten des Beschwerdeführenden
• Beschreibung des Sachverhalts – Eventuelle Unterlagen, die von Relevanz sind
• Falls im Namen einer anderen Person eine Beschwerde eingereicht wurde, bitte die Vertretungsberechtigung hinzufügen

Wie ist der Ablauf des Beschwerdeverfahrens?

Der Kunde erhält stets zeitnah eine Eingangsbestätigung der Beschwerde. Je nach Komplexität des Sachverhalts, kann es sein, dass die Bearbeitung eines Sachverhalts eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Eine Bearbeitung der Beschwerde und Rückmeldung an den Kunden erfolgt jedoch spätestens nach 15 Arbeitstagen. Kann innerhalb dieser Frist keine Antwort gegeben werden, so wird der Kunde über die Gründe der Verzögerung und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung informiert.

Welche alternativen Möglichkeiten der Streitbeilegungsverfahren gibt es?

Der Kunde hat die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde einzureichen.

Die Adresse lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
D-60439 Frankfurt am Main

Die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten, steht dem Kunden ebenfalls offen.

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen hat für die EUWAX Aktiengesellschaft höchste Priorität. Dies ermöglicht es uns, Schäden von unserem Unternehmen, unseren Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden. Fehlverhalten muss daher möglichst frühzeitig erkannt werden.

Das Hinweisgebersystem der EUWAX Aktiengesellschaft gibt Kunden, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, uns über vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln zu informieren.

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße bei der EUWAX Aktiengesellschaft haben, können Sie sich telefonisch, per Email oder schriftlich an die Zentrale Stelle wenden.

E-Mail:

Hinweisgeber@boerse-stuttgart.de

Telefon:

0711 / 222 985 -321 Mareike Lier (Geldwäschebeauftragte);

0711 / 222 985 -339 Manuel Regent (Stv. Geldwäschebeauftragter);

0711 / 222 985 -330 Marc Linnebach (Stv. Geldwäschebeauftragter)

Die EUWAX Aktiengesellschaft geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit sichergestellt. Compliance wird die Identität des Hinweisgebers nicht offenlegen, es sei denn der Hinweisgeber stimmt der Offenlegung zu oder die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.

Selbstverständlich können Sie Ihre Hinweise auch anonym per Brief an EUWAX Aktiengesellschaft, Group Anti Financial Crime, vertraulich GWB, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart richten. In so einem Fall bitten wir Sie, Ihrer Mitteilung möglichst viele Details und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen beizufügen, um eine effektive Untersuchung sicherzustellen.